Alle anderen Parteien erhalten Spenden von Banken, Konzernen und Lobbyverbänden. Nur die Linke nicht, denn wir sind nicht käuflich. Denn je stärker DIE LINKE, desto sozialer das Land! Für die Wiederherstellung des Sozialstaats und eine friedliche Außenpolitik!
Schon gewusst?
DIE LINKE ist die einzige Partei im Bundestag, die keine Großspenden aus der Wirtschaft annimmt. Wir setzen uns für eine neue Politik, für soziale Gerechtigkeit und Frieden ein. Ein Mindestlohn, der wirklich vor Armut schützt, Umwelt- und Klimaschutz sind für uns keine Utopien, sondern reale Ziele.Wir sind entschiedene Opposition gegen die unsoziale neoliberale Politik der alten Parteien. Die Verwirklichung dieser Ziele erfordert aber auch finanzielle Mittel. Wir sind deshalb dankbar für Spenden. Unterstützt DIE LINKE! Wann, wenn nicht jetzt!
Warum nimmt DIE LINKE keine Großspenden aus der Wirtschaft an?
Es ist oft genug passiert: Erst spendet ein Konzern oder ein Branchenverband an eine Partei, später unterstützt diese ein Gesetz, das genau jener Branche nützt. Solches Verhalten untergräbt das Vertrauen in die Demokratie. Wir wollen unsere Unabhängigkeit von den Konzernen bewahren und nehmen deshalb als einzige Partei im Bundestag keine Großspenden von Konzernen und Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern an. Außerdem sind diese Wirtschaftsspenden sehr ungerecht verteilt – auch das schadet der Demokratie.
Siehe dazu:
Wie kann ich DIE LINKE in unserer Region gezielt unterstützen?
Spenden an den Kreisverband DIE LINKE Aachen stehen uns vollständig für die politische Arbeit in der Städteregion Aachen zur Verfügung. Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar.
Das Spendenkonto des Kreisverbands lautet:
Kontoinhaber: | DIE LINKE Aachen |
Geldinstitut: | Sparkasse Aachen |
IBAN: | DE91 3905 0000 1072 3075 62 |
BIC: | AACSDE33XXX |
Verw.zweck: | Spende |
Siehe auch Stiftung Warentest zu Spenden an Parteien und Stiftungen
Wie kann ich per QR-Code (Girocode) eine Überweisung ausfüllen?
Die Smartphone-Apps vieler Banken und Sparkassen unterstützen das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen per QR-Code (Girocode). Die Funktion ist typischerweise bei "Überweisung" aufgeführt und heißt zum Beispiel "QR-Code scan" oder "Girocode".
Also Banking-App starten, "Überweisung" auswählen, "QR-Code scannen" auswählen und die Kamera auf unten stehenden QR-Code richten. Empfänger und Kontonummer werden dann automatisch eingetragen. Den Betrag haben wir frei gelassen, denn du möchtest ja selbst entscheiden, wie hoch deine Spende ist. Trage also den gewünschten Betrag ein.
Spende per QR-Code
(GiroCode für Bank-Apps)
Betrag frei wählbar
Die weiteren Schritte erfolgen, wie du es bei Überweisungen mit deiner App gewohnt bist. Nichts passiert ohne deine üblichen Bestätigungen und Sicherheitsvorgaben.
Kann ich auch Bargeld spenden?
Spenden bis 1000 Euro dürfen auch in bar an die Partei gezahlt werden, am besten direkt an die Finanzzuständigen im Kreisvorstand. (Wenn ein anderes Mitglied Barspenden annimmt, hat es diese unverzüglich an ein zuständiges Vorstandsmitglied weiterzuleiten.)
Siehe dazu § 25 (1) Parteiengesetz.
Kann ich als Spenderin oder Spender anonym bleiben?
Anonyme Spenden sind nach dem Parteiengesetz bis 500 Euro zulässig. Dann gibt es logischerweise aber keine Spendenbescheinigung.
Siehe dazu § 25 (6) Parteiengesetz.
Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Ja. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.
Siehe auch Stiftung Warentest zu Spenden an Parteien und Stiftungen
Wie erhalte ich eine Spendenbescheinigung?
Damit wir eine Spendenquittung ausstellen können, müssen wir wissen, an welche Adresse die Bescheinigung gesendet werden soll. Diese muss also bei Überweisung im Verwendungszweck mit angegeben werden. Reicht der Platz bei Überweisung nicht aus, dann am besten direkt mit den zuständigen Finanzverantwortlichen (Kreis-/Landes-/Bundesschatzmeisterin oder -meister) Kontakt aufnehmen.
Wie kann ich DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen unterstützen?
Spenden an DIE LINKE Nordrhein-Westfalen stehen direkt dem Landesverband zur Verfügung. Sie sind besonders wichtig, solange unsere Partei nicht im Landtag vertreten ist.
Am einfachsten kann man direkt über das Online-Formular eine einmalige Abbuchung veranlassen.
Wie kann ich für die Arbeit auf Bundesebene spenden?
Spenden an DIE LINKE auf Bundesebene kann die Partei dort einsetzen, wo sie gerade am dringendsten gebraucht werden.
Man kann direkt über das Online-Formular oder mit dem PDF-Formular für SEPA-Lastschrift eine einmalige oder regelmäßige Abbuchung veranlassen. Wer Bankdaten lieber nicht online übermitteln möchte, kann auch überweisen:
Kontoinhaber: | DIE LINKE Parteivorstand |
Geldinstitut: | Berliner Volksbank eG |
IBAN: | DE38 1009 0000 5000 6000 00 |
BIC: | BEVODEBB |
Verwe.zweck: | Spende |
Wie kann ich die kommunalpolitische Arbeit im Stadtrat, Gemeinderat oder Städteregionstag unterstützen?
Unsere kommunalpolitischen Fraktionen und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger erhalten Sachmittel und Aufwandsentschädigungen für ihre politische Arbeit und finanzieren diese nicht aus Spenden.
Wer diese Arbeit aber für die Zukunft unterstützen möchte, kann für die nächste Kommunalwahl an den Kreisverband spenden.
Kontoinhaber: | DIE LINKE Aachen |
Geldinstitut: | Sparkasse Aachen |
IBAN: | DE91 3905 0000 1072 3075 62 |
BIC: | AACSDE33XXX |
Verw.zweck: | Spende Kommunalwahlkampf |
Darf ich auch speziell an einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete spenden?
»Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen. Unzulässig ist insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die erkennbar deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung für eine Vortragstätigkeit, die in Zusammenhang mit der Mandatsausübung steht oder ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird. Unberührt bleibt die Entgegennahme von geldwerten Zuwendungen unter den Voraussetzungen des § 48. Die Entgegennahme von Geldspenden, die bei der oder dem Abgeordneten verbleiben sollen, ist unzulässig.«
§ 44a (2) Abgeordnetengesetz
»Parteimitglieder, die Empfänger von Spenden an die Partei sind, haben diese unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weiterzuleiten.«
§ 25 (1) Parteiengesetz
Kann ich DIE LINKE in meinem Testament bedenken?
Wir alle denken irgendwann über unsere eigene Endlichkeit nach. Was wird bleiben von dem, was uns wichtig ist, von unseren Zielen und Idealen? Wie können wir über unser Leben hinaus das Engagement und den Kampf für Frieden und soziale Gerechtigkeit, für eine gerechte Welt und einen demokratischen Sozialismus unterstützen? Neben Menschen, die Dir nahestehen, kannst Du auch DIE LINKE in Deinem Testament bedenken. Die Generationen nach Dir werden den Kampf fortsetzen und mit einer Testamentsspende kannst Du sie in ihren Bemühungen auch nach Deinem Tod unterstützen.
Mehr dazu in der Broschüre »Nachlass regeln, Gutes tun« (PDF)
Wo kann ich nachlesen, welche Großspenden die Parteien erhalten haben?
Parteispenden werden mit Verzögerung auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht (ggfs. auch Spenden für Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind). Spenden über 50.000 Euro werden relativ regelmäßig in einer separaten Liste veröffentlicht. Die übrigen Spenden ab 10.000 Euro werden in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt und können dann mit etwa zwei Jahren Verspätung beim Bundestag online nachgelesen werden. Gestückelte Spenden mit Teilbeträgen knapp unter den genannten Grenzen, Spenden unterhalb von 10.000 Euro und andere Einnahmen der Parteien (z.B. aus Sponsoring und wirtschaftlicher Tätigkeit) sind kaum zu durchschauen, siehe dazu beispielsweise die Kritik von LobbyControl. DIE LINKE unterstützt Forderungen nach völliger Spendentransparenz, einer Spendenobergrenze usw. zum Wohle der Demokratie.
Normale Mitgliedsbeiträge bitte nicht auf das genannte Konto unseres Kreisverbands überweisen, sondern auf das Konto des Landesverbands!